Honorar & Gebühren

Die Behandlungskosten werden unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen, nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker berechnet. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten nach der Behandlung eine Rechnung. Privatversicherte Patienten bekommen zur Vorlage bei ihrer Krankenversicherung spätestens nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung erstellt. Die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten der Versicherungsnehmer nach den vereinbarten Tarifen und ihrem Leistungskatalog. Es ist daher sinnvoll, vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahme der Versicherung einzuholen.